Ausnahmeregelungen für die Deichsicherung: Ganzjährige Bejagung von Bisam und Nutria
Potsdam – Auf der Grundlage einer Allgemeinverfügung der Obersten Jagdbehörde im Brandenburger Agrar- und Umweltministerium dürfen Elterntiere von Bisam und Nutria nun landesweit ganzjährig bejagt werden. Damit sollen insbesondere Schäden an Hochwasserschutzanlagen und Gewässerufern durch Bisam und Nutria minimiert werden
Durch die Novellierung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz Brandenburg (BbgJagdDV) wurden die Tierarten Bisam und Nutria in das Jagdrecht aufgenommen.
Ziel der Neuregelung im Jagdrecht und der mit heutigem Datum in Kraft getretenen Ausnahmeregelung ist die Bejagung und Bestandsregulierung der Bisam und Nutria sowohl von den Jägern als auch von den Bisamjägern ganzjährig zu ermöglichen.
Die beiden Tierarten gehören zu den invasiven und nicht gebietsheimischen Arten (Neozoen). Sie vermehren sich fast ganzjährig, so dass die Bejagung unter Einhaltung des Elterntierschutzes ohne Ausnahmeregelung praktisch nicht möglich wäre.
Für die Jäger sind damit die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bejagung geschaffen. Die Bisamjäger, die aktuell noch über keinen Jagdschein verfügen, werden noch in diesem Jahr den Jagdschein erwerben. Die noch erforderlichen Jagderlaubnisse werden derzeit von den Jagdausübungsberechtigten eingeholt.
Somit kann die Bisam- und Nutriabekämpfung künftig mit Unterstützung der Jägerschaft erfolgreicher und auf größerer Fläche als bisher durchgeführt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg