Afrikanische Schweinepest: Erhöhung der Prämie für erlegte Wildschweine in ASP-Restriktionsgebieten
Ministerin Nonnemacher ruft zu verstärkter Entnahme auf – fünf Kerngebiete vollständig mit einer Weißen Zone umschlossen
(Potsdam, 29.09.2021.) Das Verbraucherschutzministerium verstärkt die Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Ab 1. Oktober zahlt das Land für jedes erlegte Wildschwein innerhalb ausgewiesener ASP-Restriktionsgebiete eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro (bisher 100 Euro).
Die Aufwandsentschädigung wurde im März eingeführt, um den Aufwand der Jäger bei der Entnahme des Schwarzwilds aus den Weißen Zonen auszugleichen.
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung wollen wir einen stärkeren Anreiz für die Entnahme
schaffen. Es ist wichtig, dass das Schwarzwild vor der nächsten Reproduktion möglichst vollständig aus den Restriktionsgebieten entnommen wird. Die kommenden vier Monate sind dafür ganz entscheidend.“
Die möglichst vollständige Entnahme der Wildschweine innerhalb der doppelten festen Umzäunungen (Weiße Zonen) sowie im ASP-Schutzkorridor entlang der
deutsch-polnischen Grenze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionstüchtigkeit der Schwarzwildbarrieren. Mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung soll der für Jäger entstehende Aufwand angemessen ersetzt werden. Außerdem wird die Aufwandsentschädigung für das Auffinden verendeter Tiere auch auf den Schutzkorridor entlang der Grenze ausgeweitet.
Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der ASP sind wir auf die enge Zusammenarbeit mit der Jägerschaft angewiesen. Ich freue mich, dass wir das Engagement der Jägerinnen und Jäger mit der Erhöhung der Entschädigungen würdigen können. Wir sehen, dass die Bekämpfungsmaßnahmen in den zuerst gebildeten Kerngebieten wirken. Innerhalb der doppelt umzäunten Kerngebiete gehen die Fallzahlen deutlich zurück.“
Für das Erlegen und Abliefern eines Wildschweins aus einem Kerngebiet, einer Weißen Zone oder dem ASP-Schutzkorridor wird eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro pro Tier durch die Landkreise und Kreisfreien Städte gewährt.
Für das Auffinden und Melden des Fundorts verendeter Wildschweine, einschließlich Unfallwild wird eine Aufwandsentschädigung wie folgt gewährt:
• Kerngebiete, Weiße Zonen, ASP- Schutzkorridor 150 Euro/Stück
• Gefährdetes Gebiet 100 Euro/Stück
• Pufferzone 100 Euro/Stück
Die den Landkreisen entstehenden Kosten für die Fallwildsuche und die Entnahme von Schwarzwild aus den Restriktionszonen werden durch das MSGIV vollständig
erstattet. Jeder Fallwildfund sollte umgehend an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. So kann das Tier schnell auf das ASP-Virus untersucht und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das Auffinden, Bergen und Beseitigen von Fallwild gehört zu den zentralen Maßnahmen in der Bekämpfung
der Tierseuche. Derzeit wird entlang der Grenze zu Polen ein zweiter fester Zaun errichtet. So entsteht ein Schutzkorridor, in dem der Wildschweinbestand möglichst auf null reduziert werden soll. Von den insgesamt rund 280 Kilometern ist mehr als ein Drittel fertig gestellt.
Erlass finanzielle Unterstützung Entnahme SW 24.09.2021
Übersicht Aufwandsentschädigungen 28.09.2021
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)