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Achtung: Aufhebung der Sommerschonzeit tritt voraussichtlich erst am 5. Juni 2025 in Kraft

Das MLEUV hebt die Sommerschonzeit für bestimmte Wildarten auf wildschadensgefährdeten Flächen auf – allerdings gilt die Regelung erst ab dem 5. Juni 2025. Bis dahin bleiben die regulären Schonzeiten bestehen.

Mit Allgemeinverfügung des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) vom 21. Mai 2025 wurde bekannt gegeben, dass die sogenannte Sommerschonzeit in begrenztem Umfang aufgehoben wird.

Wichtig für die Praxis:
Die Verfügung tritt erst ab dem 5. Juni 2025 in Kraft, da die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes Brandenburg voraussichtlich erst am 4. Juni 2025 erfolgt.

Bis einschließlich 4. Juni 2025 gelten somit weiterhin die bekannten Jagd- und Schonzeiten gemäß der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz.

Was sieht die Verfügung vor?

Im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Juli 2025 wird auf wildschadensgefährdeten landwirtschaftlichen Ackerkulturen die Sommerschonzeit für folgende Wildarten aufgehoben:

  • männliches Rotwild (Altersklasse 1)

  • männliches Damwild (Altersklasse 1)

  • männliches Rehwild (Altersklassen 1 und 2)