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Gemeinsames Pressestatement des LBV und LJVB

Statement des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. und des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. zur Umsetzung der „Schnellabschussregelung“ von Wölfen in der Brandenburger Wolfsverordnung.

Jens Schreinicke, LBV-Wolfsbeauftragter des Landes Brandenburg:

„Wir begrüßen, dass das Bundesumweltministerium endlich erkannt hat, dass die hohen Wolfsbestände in einigen Regionen Deutschlands einen anderen Umgang mit dem Wolf erfordern und dass das Land Brandenburg nun die Umsetzung der neuen Regelungen in der Brandenburger Wolfsverordnung vorantreibt. Doch das eigentliche Problem der zu hohen Wolfsbestände bleibt bestehen. Aus europäischer Perspektive betrachtet, besteht biologisch und rechtlich keine Notwendigkeit mehr, einen derart hohen Schutzstatus des Wolfes aufrecht zu erhalten. Nur die Absenkung des Schutzstatus auf nationaler Ebene und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht geben uns wirksame Mittel in die Hand, unsere Weidetiere dauerhaft zu schützen und die immensen Kosten des Herdenschutzes zurückzufahren. Hier müssen Bund und Land ansetzen.“

 

Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V.:

„Die vorgestellte Lösung gibt höchstens eine schöne Überschrift – löst das Problem im ländlichen Raum aber nicht. Wieder mal wurden die Hauptbetroffenen enttäuscht. Wir leben aktuell mit über 1.000 Wölfen in Brandenburg und verzeichnen fünf Nutztierrisse- oder übergriffe am Tag. Wir brauchen kein herumdoktern an Verordnungen – der Schuss muss fallen, wenn ein Wolf den vorschriftgemäßen Zaun überspringt. Dafür müssen jetzt entsprechende Regelungen getroffen werden. Wir fühlen uns dahingehend in unserer Forderung bestätigt, da sogar der Ökologische Jagdverein in dieser Sitzung forderte, dass der Abschuss schadenstiftender Wölfe in Brandenburg zur Routine werden muss. Der LJVB wird seine Forderung nach einer festen Jagdzeit des Wolfes und die deutliche Reduzierung des aktuellen Wolfsbestandes im Rahmen der Verbändebeteiligung unterstreichen.“

 

Hintergrund

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) stellte am Dienstag sein Eckpunktepapier zur Umsetzung der sogenannten „Schnellabschussregelung“ von Problemwölfen in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen in der Brandenburger Wolfsverordnung (BgbWOLFV) vor. Die Neuregelung wurde im Oktober 2023 von Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Bundesländern vorgeschlagen und sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Zudem kann auf eine DNA-Analyse verzichtet werden.

Das MLUK übernahm diese Maßgaben und spezifizierte die Voraussetzung des „zumutbaren Herdenschutzes“. Demnach muss ein Wolf innerhalb von sechs Monaten dreimal den Grundschutz überwunden haben bzw. viermal innerhalb von neun Monaten, bevor die Entnahme nach den o.g. Parametern erfolgen kann. Ein Inkrafttreten der neuen BgbWOLFV ist zum Anfang des 3. Quartals im Anschluss an eine Verbändebeteiligung geplant.

 

 

 

Ansprechpartnerin Landesbauernverband Brandenburg e.V.:

Pressesprecherin Meike Mieke

Telefon: 03328 319 202

E-Mail: mieke@lbv-brandenburg.de

 

Ansprechpartner Landesjagdverband Brandenburg e.V.:

Geschäftsführer Kai Hamann

Telefon: 03320521090 oder 015252454303

E-Mail: hamann@ljv-brandenburg.de