ASP: Sperrzone II in LDS und LOS aufgehoben
In den Landkreisen Dahme- Spreewald und Oder- Spree gilt mit Entscheidung der EU-Kommission in der Sperrzone II die ASP nun als getilgt. LJVB schaut zuversichtlich auf die ersten Ausstiegsszenarien und appelliert in den betroffenen Gebieten weiterhin wachsam und konsequent zu sein.
(Michendorf, 21. Juli 2023) Mit der in dieser Woche getroffenen Entscheidung der EU-Kommission wurde bekanntgegeben, dass die ASP- Sperrzone II in zwei brandenburgischen Landkreisen aufgehoben ist und die Afrikanische Schweinepest (ASP) dort nun als getilgt gilt. Im besagten Gebiet gab es in den vergangenen 19 Monaten, trotz intensiver Suche, keine neuen bestätigten Fälle der gefährlichen Tierseuche. Für Schweinehalter ist in diesem Gebiet nun eine deutliche Erleichterung zu erwarten, insbesondere beim Verkauf von Fleisch. Die Jägerinnen und Jäger können ihre erlegten Wildschweine, nach einem negativen ASP- Test, nun wieder bundesweit vermarkten.
„Die erste vollständige Aufhebung einer ASP- Sperrzone ist ein Meilenstein nach über zweieinhalb Jahren ASP in Brandenburg. Alle Akteure, insbesondere die zuständigen Veterinärbehörden und die Jägerschaft haben gezeigt, dass ein Ausstieg aus dem Seuchengeschehen möglich ist – wenn konsequent und gemeinsam gehandelt wird“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). Insbesondere das Engagement und den engen Kontakt mit dem Landestierarzt des zuständigen Gesundheitsministeriums lobte LJVB- Präsident Dr. Wellershoff.
Aus der bisherigen Sperrzone wird ein Monitoringgebiet, in dem ein Jahr lang, jedes erlegte, gefundene oder verunfallte Wildschwein auf das ASP- Virus untersucht wird, um neue Ausbrüche schnellstmöglich zu lokalisieren. „Mit der Aufhebung der Sperrzone wird auch der Rückbau der ASP- Schutzzäune in diesem Gebiet allmählich beginnen. Wir sehen die festen Schutzzäune nach wie vor als unerlässliches Mittel, die Geschwindigkeit des Seuchengeschehens massiv zu reduzieren und der Bekämpfung eine Chance zu geben – wie es jetzt auch in der Praxis erfolgreich umgesetzt und gezeigt wurde“, sagt Dr. Wellershoff.
Der LJVB appelliert in den betroffenen Gebieten weiterhin konsequent die Seuchenbekämpfung voranzutreiben und bittet um besondere Vorsicht. Fleischhaltige Nahrungsreste sollten ausschließlich in verschließbare Mülltonnen entsorgt werden. Selbst in geräucherter Wurst überlebt das ASP-Virus mehrere Wochen, ebenso in getrocknetem Schlamm an Fahrzeugen. Hunde sollten grundsätzlich an die Leine, um die Verschleppungsgefahr des ASP-Virus zu minimieren. Tore von ASP-Schutzzäunen müssen immer geschlossen sein.