Jagdgesetzentwurf: Führende deutsche Jagdjuristen erteilen erneute Absage
Landwirtschaftsminister Vogel scheitert auch mit seinem zweiten Jagdgesetzentwurf. Vier anerkannte Jagdjuristen erteilen ein niederschmetterndes Urteil.
(Michendorf, 20. Dezember 2022) Die geplante Änderung des Brandenburger Jagdgesetzes gefährdet die Balance zwischen wirkungsvollem Umweltschutz und nachhaltiger Landnutzung. Axel Vogel (Bündnis90/ Die Grünen) als zuständiger Landesminister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gibt vor, den Wald retten zu wollen. Seine Vorstellungen tragen jedoch nicht zum Klimaschutz bei, sondern gefährden Wald und Wild. Die beiden vorgelegten Gesetzentwürfe sind untauglich und gescheitert.
Bereits Anfang April hatte Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein in seinem Rechtsgutachten zum ersten Entwurf die vollständige Rücknahme empfohlen. „Der vorliegende Referentenentwurf des MLUK beinhaltet massive ökonomische, ökologische sowie tierschutzrechtliche Nachteile und ist in Teilen verfassungswidrig. Den Entwurfsverfassern des MLUK gelingt es nicht, dem bisherigen Regelungsmodell mit seiner großflächigen Wildbewirtschaftung ein eigenes, praxistaugliches Konzept entgegenzusetzen“, urteilte Prof. Dr. Dietlein.
Im November dieses Jahres hat der Deutsche Jagdrechtstag, ein Gremium mit nahezu allen in Deutschland arbeitenden Jagdrechtsexperten, auf seiner Jahrestagung beschlossen, den brandenburgischen Gesetzgeber darauf hinzuweisen, dass von den in § 1 BJagdG niedergelegten Parametern landesrechtlich nicht abgewichen werden kann. Zu diesen gehören neben der Hegeverpflichtung (Erhaltung der Arten) und Weidgerechtigkeit (Tierschutz) auch der Bestand des Jagdrechts als selbstständiges Nutzungsrecht. Es bestand Einigkeit darüber, dass auch der zweite vorgelegte Entwurf durchgängig rechtswidrig ist. „Eins wird immer wieder deutlich, die vom MLUK vorgelegten Entwürfe lassen jeglichen juristischen und gesetzgeberischen Sachverstand vermissen“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg.
In einem aktuellen Beitrag der Zeitschrift „Der Überläufer“ werden vier der führenden Jagdrechtsexperten in Deutschland zum Vorhaben von Minister Vogel befragt – das Ergebnis ist ernüchternd. Der Hamburger Straf- und Jagdrechtler Dr. Heiko Granzin sagt: „Ein in Teilen verfassungswidriges, tier- und naturschutzwidriges, von den Individualinteressen einzelner bestimmtes und zudem in seiner Wirkung sogar Menschenleben gefährdendes juristisches Gestümper, welches ich jedem Studienpraktikanten um die Ohren hauen würde. Wenn ich einen zweiten Satz hätte, würde ich sagen: Setzen, sechs!“