Brandenburgisches Umweltministerium mit Erarbeitung des Gesetzentwurfes fachlich überfordert
Zweiter Entwurf des Jagdgesetzes ist in der Ressortabstimmung. Nach Einschätzung des Landesjagdverbandes Brandenburg ist auch dieser völlig untauglich. Er würde jahrelange Rechtsunsicherheit, Streit zwischen den Akteuren vor Ort und Behinderungen der Jagdausübung mit sich bringen.
(Michendorf, 18. Oktober 2022) Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat den zweiten Jagdgesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/ Die Grünen) musste seinen ersten Entwurf nach Protesten zurücknehmen und wurde beauftragt, diesen grundlegend zu überarbeiten. „Der nun vorliegende zweite Entwurf ist jedoch ebenfalls unbrauchbar. Er fokussiert allein auf forstwirtschaftliche Interessen. Belange des Artenschutzes, des Tierschutzes und der Landwirtschaft werden weiterhin ignoriert. Die seit Jahrzehnten erfolgreich gelebte Selbstverwaltung der Jagdausübung durch die Jagdgenossenschaften als Vertreter der Flächeneigentümer soll gezielt torpediert werden“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg.
Die drastische Reduzierung der Schalenwildbestände ist das erklärte Ziel des Gesetzentwurfes. Zu diesem Zweck plant das Umweltministerium unter anderem, die willkürliche Bildung von Eigenjagdbezirken zu ermöglichen, Waldbesitzern ab 3 Hektar Grundstücksgröße neben den Jagdpächtern die eigenständige Bejagung auf ihren Grundstücken zu gestatten, die Nutzung von Kirrungen als Bejagungshilfe zu verbieten, die Dauer von Jagdpachtverhältnissen auf maximal 5 Jahre zu begrenzen und die Bejagung von Raubwild in der Nacht gänzlich zu verbieten.
„Diese Regelungen wären nicht nur das Ende eines wildbiologisch sinnvollen und tierschutzgerechten Wildtiermanagements. Sie machen eine koordinierte Bejagung unmöglich und würden deshalb zu einem Anstieg der Schalenwildbestände führen“, sagt Dr. Wellershoff.
Zudem sollen die Jagdpächter in Zukunft für jeden angeknabberten Baum oder Strauch im Revier schadenersatzpflichtig sein. Auch die Beseitigung von Wühlschäden an Hochwasserschutzanlagen möchte man den Jägern zukünftig in Rechnung stellen.
„Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass die Oberste Jagd- und Forstbehörde nicht in der Lage ist, einen zielführenden und umsetzbaren Entwurf für ein Jagdgesetz zu erarbeiten. Jetzt müssen endlich Fachleute mit Praxisbezug in diesen Prozess einbezogen werden, die im MLUK offensichtlich nicht verfügbar sind“, sagt Dr. Wellershoff.
Der bereits Ende 2020 vom Forum Natur Brandenburg vorgelegte Novellierungsvorschlag wird weiterhin ignoriert. Der LJVB fordert gemeinsam mit den im Forum Natur Brandenburg organisierten Landnutzerverbänden einen extern moderierten Dialogprozess im Rahmen des Landesjagdbeirates. Nur etwa ein Drittel der Gesamtfläche Brandenburgs ist Wald. Deshalb betrifft ein Jagdgesetz neben Förstern und Waldbesitzern unter anderem auch die Landwirte, Flächeneigentümer, die Jägerschaft sowie Vertreter und Behörden der Landkreise und Kommunen. Sie alle sollten gemeinsam eine praxisnahe sowie den Ansprüchen genügende Novellierung des Landesjagdgesetzes erarbeiten.