Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich
Brandenburger Kabinett verschärft Corona-Maßnahmen und beschließt nächtliche Ausgangssperren – die Jagdausübung gilt als gewichtige Ausnahme und bleibt gestattet.
(Michendorf, 26.11.2021) Die Lage der Corona-Pandemie hat sich weiter deutlich verschärft. Brandenburg hat die Corona-Maßnahmen in dieser Woche noch einmal nachgebessert.
Hier nach gilt seit dem 24.11.2021 in Hotspot-Regionen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.
Ausdrücklich ausgenommen davon ist jedoch die Jagdausübung. Die “Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen” gelten der Verordnung zufolge als gewichtiger Ausnahmefall und sind damit zulässig.
Vor allem in Brandenburg ist die Jagd unverzichtbar zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Das Schwarzwild ist vielerorts tagsüber schwer bejagbar. Die meisten Abschüsse sind bei dem gern dämmerungs- und nachtaktiven Wild nach Sonnenuntergang möglich. Da es sich in den Nachtstunden zudem um reine Einzelansitze handelt, besteht zu dieser Zeit für den Jagdausübenden keinerlei Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus.
Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren auszunehmen ist. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die Jagd einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft leistet und zum dringend erforderlichen Waldumbau beiträgt.
https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.727066.de