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Land Brandenburg beginnt mit der schrittweisen Aufhebung der MKS-Restriktionen

Brandenburg beginnt mit der schrittweisen Aufhebung der Maul- und Klauenseuchen-Restriktionen und wandelt die Schutzzone in eine Überwachungszone um. Für betroffene landwirtschaftliche Betriebe bedeutet dies eine Lockerung der Kontrollen, während Tiertransporte weiterhin verboten bleiben. Der MKS-freie Status könnte jedoch erst nach weiteren Untersuchungen und bis zum 11. April erreicht werden.

Potsdam – Das Land Brandenburg beginnt heute mit dem schrittweisen Aufheben der mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) verbundenen Restriktionen. „Wir heben mit Wirkung vom 11. Februar die Schutzzone auf, die wir in einem 3-km-Radius rund um die Ausbruchstelle in dem betroffenen Wasserbüffelbestand bei Hönow eingerichtet haben und wandeln sie in eine Überwachungszone um“, erklärte Landesveterinär Dr. Stephan Nickisch.

Für die in der bisherigen Schutzzone ansässigen landwirtschaftli-chen Betriebe bedeute das eine Lockerung des Kontrollregimes. Tiertransporte von Klauentieren aus der nun eingerichteten Überwachungszone hinaus oder in die Überwachungszone hinein seien allerdings immer noch untersagt, betonte der Landesveterinär.
Die teilweise Aufhebung der Restriktionen begründet Nickisch, der auch Leiter des Landeskrisenzentrums ist, mit den im EU-Recht festgelegten Fristen: „Grundlage für den Beginn die-ser Fristen ist der Tag der Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion durch den Amtstierarzt im Ausbruchsbestand, im konkreten Fall erfolgte dies am 25.01.2025. Auf dieser Grundlage kann die Schutzzone nach frühestens 15 Tagen aufgehoben und in eine Überwa-chungszone überführt werden. Dies stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Aufhebung der Restriktionen in den betroffenen Landkreisen dar. Die gesamte Überwachungszone kann schließlich 30 Tage nach der amtlichen Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion aufgehoben werden“, erklärte der Landesveterinär. Demnach könne die Überwachungszone frühestens am 25. Februar aufgehoben werden.

Um allerdings den internationalen Richtlinien für die Erlangung des Status „MKS-frei“ zu entsprechen, müssten bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen rund um den Ausbruchsbetrieb in verkleinerter Form noch bis zum 11. April fortgeführt werden, kündigte Nickisch an.

Durch die Einrichtung dieser verkleinerten Restriktionszone nach internationaler Norm erlangen alle Gebiete außerhalb dieser Zone, dies gilt für die weiteren 14 Bundesländer aber auch für die restlichen Gebiete in Berlin und Brandenburg, den Status MKS-Frei zurück, so dass der Handel außerhalb dieser verkleinerten Zone keinen Beschränkungen mehr unterliegt.
Letztendlich entscheiden weder das Land Brandenburg oder der Bund noch die EU, ob Deutschland den internationalen Status „MKS-frei“ zurückerhält, sondern die internationale Tiergesundheitsorganisation World Organisation For Animal Health (WOHA).

Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)