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EU will Schutzstatus beim Wolf senken: Verbände begrüßen wichtigen Schritt

Der Rat der Europäischen Union möchte heute den Weg für eine Absenkung des Schutzstatus beim Wolf freimachen. Er folgt damit einer Initiative der EU-Kommission, die den Antrag zur Herabstufung des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestellt hat. Verbände begrüßen ersten Schritt in die richtige Richtung.

(Potsdam, 26. September 2024) Nach der gestrigen Einigung der EU-Mitgliedstaaten, wird der Rat der Europäischen Union heute den Weg für eine Absenkung des Schutzstatus beim Wolf freimachen. Er folgt damit einer Initiative der EU-Kommission, die den Antrag zur Herabstufung des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ bei der Berner Konvention Anfang Dezember einbringen wird. Sobald die Konvention dem Antrag aus Brüssel zugestimmt hat, kann die EU-Kommission die Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie anpassen. Dadurch würde sich auch in Deutschland die Rechtslage ändern und ein aktives Bestandsmanagement beim Wolf möglich werden.

Henrik Wendorff, Präsident Landesbauernverband Brandenburg e.V.: „Dieser Schritt war längst überfällig. Durch die bisherige Blockade, an der auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, haben wir viele Weidetiere verloren. Der Wolf ist längst keine gefährdete Art mehr. Statistiken der Rissvorfälle zeigen, dass Wölfe sich allein durch passive Herdenschutzmaßnahmen mit Zäunen und Herdenschutzhunden nicht aufhalten lassen. Die unbürokratische und damit schnelle Entnahme von Wölfen muss deshalb ein selbstverständlicher Bestandteil des Herdenschutzes werden. Anders ist die ökologisch so wichtige und von den Verbrauchern favorisierte Weidetierhaltung in Deutschland nicht mehr möglich.“ 

„Die Herabsetzung des Schutzstatus und die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht bedeuten nicht, dass in Zukunft wahllos Jagd auf Wölfe gemacht werden darf. Wie der Europäische Gerichtshof erst im Juli dieses Jahres festgestellt hat, muss der günstige Erhaltungszustand des Wolfsbestandes im Zweifel auch über die Grenzen eines Mitgliedsstaates hinaus gesichert sein und bleiben. Anderenfalls ist eine Bejagung unzulässig.“ ergänzt Jürgen Hammerschmidt, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg.

„Brandenburg weist schon länger eine stetig anwachsende Wolfsdichte auf, die weltweit beispiellos ist. Der seit Jahren rückläufige Trend der Jagdstrecken beim Schalenwild ist eine Folge davon und bedeutet für den Wolf einen Rückgang des natürlichen Nahrungsangebotes. Dennoch sollen die Wildbestände zur Flankierung des Waldumbaus durch intensive Bejagung noch weiter reduziert werden. Das kann ohne eine gleichzeitige Regulierung des Wolfsbestandes nicht funktionieren, wenn die Weidetierhaltung nicht noch stärker unter Druck geraten soll. 

Das Aktionsbündnis Forum Natur hat bereits vor Jahren einen wissenschaftlich fundierten Ansatz für ein adaptives Management des Wolfsbestandes in Deutschland veröffentlicht. Das Land Brandenburg sollte sich daran orientieren und unverzüglich die nötigen Schritte unternehmen. Dazu gehört die offizielle Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes, die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht und die Vorbereitung eines aktiven Wolfsmanagements. Diese Maßnahmen müssen auch im neuen Brandenburger Koalitionsvertrag festgeschrieben werden.“ so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident Landesjagdver-band Brandenburg e.V.

Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e.V.: „Das EU-Artenschutzrecht hat ein Problem mit seinen Erfolgen. Einst schutzbedürftige Tierarten wie Wolf, Biber oder Kormoran verbleiben unter strengem Schutz, obwohl die Bestände längst erholt haben und diese Arten ganz erhebliche ökonomische und ökologische Schäden anrichten. Das Verfahren zur Anpassung des Schutzstatus einer solchen Art ist zu langwierig und zu kompliziert. Deswegen müssen die Artenschutzrichtlinien der EU dringend überarbeitet werden. Es braucht einen Automatismus, durch den sich der Schutzstatus einer Art an ihren tatsächlichen Gefährdungsgrad in der jeweiligen Region anpasst. Dadurch würden Verwaltungen und Gerichte entlastet, erhebliche Kosten eingespart und die Akzeptanz des Artenschutzes insgesamt gefördert.“ 

Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident Landesjagdverband Brandenburg e.V. ergänzt: „Erteilte Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Problemwölfen wurden bislang nahezu ausnahmslos durch Klagen von sogenannten Naturschutzverbänden juristisch blockiert. Allein der Verwaltungsaufwand für die Erteilung einer solchen Genehmigung ist grotesk. Der von der EU-Kommission jetzt angeschobene Prozess würde diesen Aufwand zum größten Teil überflüssig machen und gleichzeitig die Möglichkeiten der juristischen Blockade durch Naturschutzverbände drastisch einschränken. Dadurch wären die zuständigen Behörden in Sachen Wolf endlich handlungsfähig. Deshalb muss die Änderung des Schutzstatus jetzt konsequent und zügig umgesetzt werden. Die nun vollzogene 180°- Wende der deutschen Umweltministerin kann nur der Auftakt sein. Die gleichen Schritte müssen bei Arten wie Biber, Kormoran oder Fischotter folgen, die ebenfalls nicht mehr gefährdet sind, aber für erhebliche Schäden sorgen.“